ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artikel 1 (Zweck)

Der Zweck der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Festlegung von Richtlinien zu Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Cyber-Morph-Nutzer, die die internetbezogenen Dienste (im Folgenden „Dienste“) nutzen, die von HYEINSEO.COM (im Folgenden „Morph“) betrieben werden.

※ „Sofern Transaktionen ihren Eigenschaften nicht widersprechen, gelten die folgenden Bedingungen für E-Commerce-Transaktionen, die PC-Kommunikation, Drahtlos- und andere Methoden nutzen.“


Artikel 2 (Definition)

1. Morph bezeichnet eine virtuelle Geschäftsseite, die von Morph eingerichtet wurde, um Waren oder Dienstleistungen (im Folgenden „Waren und Dienstleistungen“) mittels Computern und Informations- und Kommunikationseinrichtungen zu handeln, um Waren und Dienstleistungen an Nutzer zu liefern. Der Begriff kann auch als Unternehmen definiert werden, das ein Cyber Morph betreibt.
2. „Nutzer“ bezeichnet ein Mitglied und Nichtmitglied, das auf Morph zugegriffen hat, um die von Morph bereitgestellten Dienste gemäß diesen AGB zu nutzen.
3. „Mitglied“ bezeichnet einen Nutzer, der die von Morph bereitgestellten Dienste durch eine Mitgliedschaft nutzt.
4. „Nichtmitglied“ bezeichnet einen Nutzer, der die von Morph bereitgestellten Dienste ohne Abonnement nutzt.


Artikel 3 (Anzeige, Erklärung und Änderung der Nutzungsbedingungen)

1. Morph muss zur leichteren Erkennung durch die Nutzer den Inhalt dieser AGB, den Namen des Unternehmens und des Vertreters, die Geschäftsadresse (einschließlich einer Adresse für Kundenbeschwerden), Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Gewerbescheinnummer, E-Commerce-Genehmigungsnummer und den Namen des Datenschutzbeauftragten auf der Hauptseite von Morph anzeigen. Nur der Inhalt dieser AGB kann über eine Linkseite angezeigt werden.
2. Vor der endgültigen Zustimmung des Nutzers zu diesen AGB muss Morph einen separaten Link oder ein Pop-up-Fenster bereitstellen, um die Überprüfung des Nutzers bezüglich der Bedingungen für Widerrufsrechte, Lieferverpflichtungen, Rückerstattungsbedingungen und anderer wichtiger Details einzuholen.
3. Morph kann Änderungen innerhalb des zulässigen Rahmens vornehmen, ohne geltende Gesetze wie das „Gesetz zum Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr“, die „Regulierung der AGB“, das „Rahmengesetz für elektronischen Geschäftsverkehr und elektronische Dokumente“, das „Gesetz über elektronische Finanztransaktionen“, das „Gesetz über elektronische Signaturen“, das „Gesetz zum Schutz von Informationen und zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzwerken“, das „Gesetz über Haustürgeschäfte“, das „Rahmengesetz für Verbraucher“ und andere verwandte Verbraucherschutzgesetze zu verletzen.
4. Morph muss das Wirksamkeitsdatum und die Gründe für die Änderung der Bedingungen angeben und diese 7 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum bis zum Tag vor dem Wirksamkeitsdatum auf dem Startbildschirm veröffentlichen. Wenn die Änderung zum Nachteil des Nutzers geändert wird, gewährt Morph eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Benachrichtigung. In diesem Fall muss Morph die „vorher und nachher“-Änderungen auf „leicht verständliche“ Weise erläutern.
5. Wenn Morph eine Änderung der AGB vornimmt, gelten die geänderten AGB nur für Verträge, die nach dem Wirksamkeitsdatum abgeschlossen wurden, während alle Verträge, die vor dem Wirksamkeitsdatum abgeschlossen wurden, unter den Bestimmungen der alten AGB bleiben. Wenn jedoch der Nutzer, der den Vertrag bereits unterzeichnet hat, die Änderungen umsetzen lassen möchte, kann der Nutzer seine Absicht Morph mitteilen und innerhalb der in Klausel 3 genannten Frist die Zustimmung von Morph einholen, und dies wird entsprechend angewendet.
6. Alle Informationen, die in diesen AGB nicht spezifiziert und interpretiert sind, müssen den Richtlinien für E-Commerce-Transaktionen und den entsprechenden Verbraucherschutzgesetzen der Fair Trade Commission und anderen anwendbaren Verbraucherschutzgesetzen und der Regulierung des AGB-Gesetzes entsprechen.


Artikel 4 (Bereitstellung & Ersatz von Dienstleistungen)

1. Morph erfüllt die folgenden Aufgaben:
- Bereitstellung von Informationen zu Waren und Dienstleistungen und Abschluss von Kaufverträgen.
- Lieferung von Waren und Dienstleistungen gemäß Kaufvertrag.
- Sonstige von „Morph“ zugewiesene Aufgaben.
2. Morph kann in Zukunft Waren und Dienstleistungen, die in den AGB bereitgestellt werden, ersetzen, falls Waren und Dienstleistungen ausverkauft sind oder technische Spezifikationen überarbeitet werden. In diesem Fall muss Morph den Ersatz von Waren und Dienstleistungen und das Anwendungsdatum auf der Seite, auf der die aktuellen Waren und Dienstleistungen angezeigt werden, unverzüglich bekannt geben.
3. Falls Waren und Dienstleistungen aufgrund einer Änderung der technischen Spezifikationen ersetzt werden oder wenn Waren und Dienstleistungen ausverkauft sind, muss Morph den Nutzern unverzüglich den Grund für den Ersatz an deren Adressen mitteilen.
4. Nach der vorherigen Klausel muss Morph alle entstandenen Schäden ersetzen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Morph nachweist, dass ein solches Ereignis nicht durch Absicht oder Fahrlässigkeit verursacht wurde.


Artikel 5 (Dienstunterbrechung)

1. Morph kann seine Dienste aus den folgenden Gründen vorübergehend einstellen: Wartung von Computern und Telekommunikationsgeräten, Ersatz- oder Schadensreparaturen und Kommunikationsunterbrechung.
2. Morph entschädigt Nutzer oder Dritte für Schäden, die durch die vorübergehende Einstellung der Dienste aufgrund der in Klausel 1 genannten Gründe verursacht wurden. Dies gilt jedoch nicht, wenn Morph nachweist, dass ein solches Ereignis nicht durch seine Absicht oder Fahrlässigkeit verursacht wurde.
3. Im Falle einer Geschäftsfeldumstellung, Geschäftsaufgabe, Fusion zwischen Unternehmen und aus anderen verschiedenen Gründen benachrichtigt Morph den Verbraucher gemäß Artikel 8 und entschädigt den Verbraucher gemäß den vom ursprünglichen „Morph“ vorgeschlagenen Bedingungen. Wenn Morph jedoch keinen solchen Entschädigungsstandard festlegt, zahlt Morph den Nutzern ihre Meilen oder Reserven in Sach- oder Geldleistungen, deren Wert der im „Morph“ verwendeten Währung entspricht.



Artikel 6 (Mitgliedschaft)

1. Der Nutzer beantragt die Mitgliedschaft, indem er seine Absicht bekundet, diesen AGB zuzustimmen, nachdem er das von Morph vorgesehene Formular mit seinen persönlichen Daten ausgefüllt hat.
2. Morph registriert alle Nutzer, die die Mitgliedschaft gemäß der in Klausel 1 festgelegten Weise beantragen, es sei denn, der Nutzer ist in einem der folgenden Fälle nicht involviert:
- Nachdem der Antragsteller seine Mitgliedschaft aus den in Artikel 7 Klausel 3 genannten Gründen verloren hat, kann der Antragsteller drei Jahre nach dem Verlust der Mitgliedschaft die Genehmigung zur erneuten Anmeldung zur Mitgliedschaft erhalten.
- Eingabe falscher Informationen oder Auslassungen im Registrierungsformular.

- Wenn angenommen wird, dass die Registrierung des Nutzers technische Schwierigkeiten für das „Morph“ mit sich bringen würde.
3. Die Begründung der Mitgliedschaft wird wirksam, sobald das Mitglied die Genehmigung der Mitgliedschaft durch Morph erhält.
4. Im Laufe der Zeit aktualisiert das Mitglied Morph über Änderungen seiner Kontoinformationen durch Bearbeitung persönlicher Daten.


Artikel 7 (Austritt aus der Mitgliedschaft & Verlust der Berechtigung)

1. Mitglieder von Morph können jederzeit den Austritt aus der Mitgliedschaft beantragen, und Morph bearbeitet den Antrag unverzüglich.
2. Morph kann die Mitgliedschaft aus den folgenden Gründen einschränken oder aussetzen:
- Eingabe falscher Informationen oder Auslassung im Registrierungsformular.
- Wenn die Kaufzahlung von Waren und andere Morph-Nutzungsbezogene Verbindlichkeiten bis zum festgelegten Datum nicht bezahlt wurden.
- Wenn das Mitglied andere bei der Nutzung von Morph stört oder die Ordnung des E-Commerce bedroht (wie z.B. die illegale Nutzung persönlicher Daten).
- Wenn das Mitglied Morph nutzt, um gegen die öffentliche Ordnung und Moral zu verstoßen, die durch das Gesetz und diese „AGB“ verboten sind.
3. Morph kann die Mitgliedschaft des Mitglieds, dessen Mitgliedschaft ausgesetzt oder eingeschränkt wurde, verlieren, wenn dieselben Handlungen zweimal oder öfter wiederholt werden oder wenn der Grund nicht innerhalb von 30 Tagen behoben wird.
4. Wenn Morph die Mitgliedschaft verliert, werden alle Informationen gelöscht. Vor der Löschung benachrichtigt Morph das Mitglied und gibt mindestens 30 Tage oder mehr Zeit, um eine Erklärung des Grundes zu ermöglichen.


Artikel 8 (Benachrichtigung an Mitglieder)

1. Alle Benachrichtigungen von Morph werden an die vom Mitglied bei der Registrierung im Voraus angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
2. Im Falle von Benachrichtigungen an unbestimmte Mitglieder kann eine Anzeige von Benachrichtigungen auf der Pinnwand der Website für 1 Woche oder länger das Senden von E-Mails ersetzen. Morph sendet jedoch eine individuelle Benachrichtigung an ein Mitglied bezüglich Angelegenheiten, die einen erheblichen Einfluss auf seine Transaktion haben könnten.


Artikel 9 (Kaufantrag)

1. Der Nutzer stellt einen Kaufantrag in der folgenden oder ähnlichen Weise, und Morph stellt dem Nutzer die folgenden Informationen auf „leicht verständliche“ Weise zur Verfügung, um ihm bei seinem Kaufantrag zu helfen.
- Suche und Auswahl von Waren und Dienstleistungen
- Eingabe von Name des Empfängers, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (oder Mobiltelefonnummer)
- Bestätigung von Angelegenheiten in Bezug auf den Inhalt dieser AGB, eingeschränkte Widerrufsrechte, Liefergebühren, Installationsgebühren und andere
- Zustimmung zu diesen AGB und Bestätigung oder Ablehnung des oben genannten Punktes 3 (z.B. Mausklick)
- Antrag und Bestätigung des Warenkaufs; Zustimmung zur Bestätigung des Antrags von Morph
- Auswahl der Zahlungsmethode
2. Im Falle einer unvermeidlichen Notwendigkeit (für Morph), persönliche Daten des Verbrauchers an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen, holt Morph die Zustimmung des Verbrauchers zum Zeitpunkt des Kaufantrags ein. Diese Zustimmung wird nicht im Voraus zum Zeitpunkt der Beantragung der Mitgliedschaft eingeholt. Zu diesem Zeitpunkt muss Morph dem Verbraucher die Bestimmungen der offenbarten persönlichen Daten, die Informationen der empfangenden Partei, den Zweck und die Absicht der Nutzung sowie die Dauer der Speicherung und Nutzung angeben. Die Übertragung von persönlichen Daten gemäß Artikel 25 Absatz 1 des „Gesetzes zum Schutz von Informationen und zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzwerken“ muss jedoch den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften bezüglich Angelegenheiten entsprechen, die in dem Gesetz nicht erwähnt sind.


Artikel 10 (Vertragsabschluss)

1. Morph kann Kaufanträge gemäß Artikel 9 ablehnen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft. Im Falle des Abschlusses eines Vertrages mit einem Minderjährigen muss Morph mitteilen, dass das Versäumnis, die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters einzuholen, zur Stornierung des Vertrages durch den Minderjährigen selbst oder den gesetzlichen Vertreter führen kann.
- Eingabe falscher Informationen oder Auslassung im Registrierungsformular
- Kauf von Zigaretten und Alkohol sowie anderen Waren und Dienstleistungen, die durch das Jugendschutzgesetz verboten sind
- Wenn angenommen wird, dass die Annahme des Kaufantrags technische Probleme für Morph verursachen könnte
2. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Annahme von Morph dem Nutzer in der in Artikel 12 Absatz 1 festgelegten Form übermittelt wird.
3. Die Annahme von Morph muss eine Bestätigung des Kaufantrags des Nutzers, der Verfügbarkeit des Verkaufs und der Korrektur oder Stornierung des Kaufantrags enthalten.


Artikel 11 (Zahlungsmethode)

Die Zahlungsmethode für Waren und Dienstleistungen, die über Morph gekauft werden, kann aus den folgenden Optionen ausgewählt werden. Morph darf keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlung von Waren und Dienstleistungen erheben.
1. Kontoverbindung per Telefonbanking, Internetbanking, Mailbanking und andere.
2. Kartenzahlung per Prepaid-Karte, Debitkarte, Kreditkarte und andere.
3. Online-Banküberweisung
4. Elektronisches Geld
5. Zahlung bei Erhalt
6. Meilenpunkte oder von Morph angebotene Punkte
7. Geschenkgutschein, der von Morph vertraglich vereinbart oder genehmigt wurde
8. Andere elektronische Zahlungsmittel


Artikel 12 (Eingangsbestätigung, Änderung und Stornierung des Kaufantrags)

1. Morph sendet dem Nutzer eine Eingangsbestätigung, nachdem es den Kaufantrag des Nutzers erhalten hat.
2. Im Falle einer Diskrepanz zwischen der Absicht des Nutzers und der erhaltenen Benachrichtigung kann der Nutzer den Kaufantrag unmittelbar nach Erhalt ändern oder stornieren. Erfolgt der Antrag auf Änderung oder Stornierung vor der Lieferung, bearbeitet Morph den Antrag unverzüglich. Falls die Zahlung bereits erfolgt ist, befolgt der Nutzer die in Artikel 15 – Stornierung des Kaufs – detaillierten Richtlinien.


Artikel 13 (Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen)

1. Sofern nicht anders angegeben, ergreift Morph die notwendigen Maßnahmen wie die kundenspezifische Produktion und Verpackung und liefert Waren und Dienstleistungen innerhalb von 7 Tagen ab dem Kaufdatum. Hat Morph jedoch bereits die Zahlung ganz oder teilweise erhalten, erfolgt die Lieferung innerhalb von 3 Werktagen ab dem Eingangsdatum. In solchen Fällen ergreift Morph die notwendigen Maßnahmen, um den Nutzer über die Verfahren zur Bereitstellung und den Lieferstatus von Waren und Dienstleistungen zu informieren.
2. Morph gibt die Liefermethode, den Zahler und die Lieferzeit für jede Liefermethode für die vom Nutzer gekauften Waren und Dienstleistungen an. Überschreitet Morph die angegebene Lieferfrist, entschädigt es den Nutzer für Schäden. Dies gilt jedoch nicht, wenn Morph nachweist, dass ein solches Ereignis nicht durch seine Absicht oder Fahrlässigkeit verursacht wurde.



Artikel 14 (Rückerstattung)

Falls die Waren und Dienstleistungen ausverkauft oder nicht verfügbar sind und einem Benutzer, der den Kauf beantragt hat, nicht bereitgestellt oder geliefert werden können, benachrichtigt Morph den Benutzer unverzüglich. Wurde die Zahlung für Waren und Dienstleistungen bereits im Voraus geleistet, ergreift Morph die notwendigen Maßnahmen oder erstattet die Zahlung innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum des Zahlungseingangs.


Artikel 15 (Stornierung des Kaufs)

1. Der Benutzer, der Waren und Dienstleistungen durch Abschluss eines Vertrages mit Morph gemäß Klausel 2 von Artikel 13 des „Gesetzes über den Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr“ gekauft hat, kann den Kauf innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum stornieren, an dem der Benutzer einen schriftlichen Vertrag erhalten hat (wird der schriftliche Vertrag später als die Lieferung der Waren und Dienstleistungen empfangen, so ist das Empfangsdatum der Tag, an dem der Benutzer die Waren und Dienstleistungen erhalten hat oder an dem die Waren und Dienstleistungen geliefert wurden). Die Stornierung des Kaufs gemäß dem „Gesetz über den Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr“ hat jedoch den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften zu folgen, soweit in den Gesetzen nichts anderes erwähnt ist.
2. Der Benutzer darf Waren und Dienstleistungen aus einem der folgenden Gründe nicht zurückgeben oder umtauschen:
- Gelieferte Waren, die durch Verschulden des Benutzers verloren gingen oder beschädigt wurden (eine Stornierung des Kaufs kann jedoch akzeptabel sein, wenn die Verpackung beim Überprüfen des Inhalts beschädigt wurde).
- Erheblicher Wertverlust von Waren und Dienstleistungen durch teilweisen Gebrauch oder Verbrauch durch den Benutzer.
- Nicht wiederverkaufbar aufgrund eines erheblichen Wertverlusts von Waren und Dienstleistungen durch Zeitablauf.
- Die Waren können durch Waren gleicher Leistung ersetzt werden, die Verpackung des Originals ist jedoch beschädigt.
3. In den Fällen der Punkte 2 oder 4 von Artikel 2 Klausel 2 wird die Stornierung des Kaufs durch den Benutzer nicht eingeschränkt, wenn Morph es versäumt hat, deutlich anzugeben, dass die Stornierung des Kaufs eingeschränkt ist oder dass notwendige Maßnahmen zur Bereitstellung der Waren ergriffen würden.
4. Ungeachtet der Klauseln 1 und 2 kann der Benutzer den Kauf seiner Waren innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Wareneingangs oder innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum stornieren, an dem er erkannt hat oder hätte erkennen können, dass Waren und Dienstleistungen von der Werbung oder den Vertragsbestimmungen abweichen.


Artikel 16 (Wirkung der Stornierung des Kaufs)

1. Im Falle einer Warenrücksendung durch einen Benutzer erstattet Morph die Zahlung für die Waren innerhalb von 3 Werktagen. Im Falle einer Verzögerung der Rückerstattung zahlt Morph dem Benutzer die Zinsen, die sich aus der Anzahl der Verzögerungstage mit dem im „Gesetz über den Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr“ angegebenen Verzugszinssatz berechnen.
2. Im oben genannten Fall, wenn der Benutzer die Zahlung für Waren mit Kreditkarte oder elektronischem Geld geleistet hat, fordert Morph das Unternehmen, das diese Zahlungsmethode bereitgestellt hat, sofort auf, die Zahlung auszusetzen oder zu stornieren.
3. Im Falle einer Stornierung des Kaufs trägt der Benutzer die Kosten, die sich aus der Rücksendung der Waren ergeben. Aufgrund der Stornierung des Kaufs durch den Benutzer darf Morph keine Stornierungsgebühren oder Schadensersatz fordern. Im Falle einer Stornierung des Kaufs, die durch eine Diskrepanz zwischen dem Inhalt der Waren und der Werbung oder der Vertragsbestimmung verursacht wird, trägt Morph jedoch die Kosten der Rücksendung der Waren.
4. Hat der Benutzer die Liefergebühren beim Erhalt der Ware getragen, so spezifiziert und kennzeichnet Morph deutlich, wer die Liefergebühren bei Stornierung des Kaufs trägt.


Artikel 17 (Schutz personenbezogener Daten)

1. Morph sammelt eine minimale Menge an Informationen, die zur Bereitstellung der Dienste erforderlich sind.
2. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Mitgliedschaft sammelt Morph keine Informationen, die für die Durchführung des Kaufvertrags erforderlich sind, im Voraus. Falls jedoch vor der Durchführung eines Kaufvertrags eine persönliche Identifizierung erforderlich ist, wird eine minimale Menge spezifischer persönlicher Informationen zur Erfüllung der Verpflichtung gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften gesammelt.
3. Morph holt die Zustimmung des Benutzers zur Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten ein, indem es den Benutzer über den Zweck der Erhebung und Nutzung informiert.
4. Morph verwendet die personenbezogenen Daten nicht außerhalb ihres beabsichtigten Zwecks. Im Falle einer neuen Nutzung oder Offenlegung an Dritte informiert Morph über den Verwendungszweck und holt die Zustimmung des Benutzers während der Phase der Offenlegung der Nutzung ein. Ausnahmen bestehen jedoch für Fälle, die in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften geregelt sind.
5. Falls Morph gemäß Klausel 2 und 3 die Zustimmung des Benutzers einholen muss, gibt Morph seinen Verantwortlichen für personenbezogene Daten (Zugehörigkeit, Name, Telefonnummer, sonstige Kontaktdaten), den Zweck der Erhebung und Verwendung von Informationen, Informationen über Dritte (Empfänger, Zweck der Bereitstellung und die bereitzustellenden Informationen) und die in Klausel 2 von Artikel 22 des „Gesetzes zum Schutz von Informationen und zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen“ festgelegten Bestimmungen an. Der Benutzer kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.
6. Der Benutzer kann jederzeit die Bestätigung und Korrektur von Fehlern in seinen persönlichen Daten, die von "Morph" gespeichert sind, anfordern, und Morph ist dafür verantwortlich, unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Falls ein Benutzer die Korrektur eines Fehlers anfordert, wird Morph die betreffenden persönlichen Daten nicht verwenden, bis der Fehler korrigiert ist.
7. Zum Schutz personenbezogener Daten beschränkt Morph die Anzahl der Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, auf ein Minimum und ist für alle Schäden verantwortlich, die durch Verlust, Diebstahl, Leckage, Fälschung und Offenlegung personenbezogener Daten, einschließlich Kreditkarten- und Bankkontoinformationen, an Dritte ohne Zustimmung des Benutzers entstehen.
8. Morph oder Dritte, die personenbezogene Daten von "Morph" erhalten haben, vernichten unverzüglich alle personenbezogenen Daten, sobald der Erhebungszweck erreicht ist.
9. Morph darf das Zustimmungsformular zur Erhebung, Nutzung und Offenlegung personenbezogener Daten nicht vorab ausfüllen lassen. Morph muss Dienste angeben, die eingeschränkt werden, wenn der Benutzer der Erhebung, Nutzung und Offenlegung personenbezogener Daten nicht zustimmt, und Morph darf Dienste nicht einschränken oder die Annahme von Mitgliedschaftsanträgen aufgrund der Weigerung des Benutzers, der Erhebung, Nutzung und Offenlegung personenbezogener Daten, die nicht die Erhebung obligatorischer Informationen umfassen, zuzustimmen, verweigern.


Artikel 18 (Pflichten von Morph)

1. Morph ergreift keine Maßnahmen, die gegen die öffentliche Ordnung oder gesetzlich und durch diese AGB eingeschränkte Maßnahmen verstoßen. Morph bemüht sich nach besten Kräften, Waren und Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieser AGB stabil bereitzustellen.
2. Morph muss über ein Sicherheitssystem verfügen, um die persönlichen Daten der Benutzer (einschließlich Kreditinformationen) zu schützen und eine sichere Umgebung für die Nutzung der Online-Dienste durch die Benutzer zu bieten.
3. Gemäß Artikel 3 des Gesetzes über die „Fairness von Anzeigen und Werbung“ ist Morph verpflichtet, Benutzer für Schäden zu entschädigen, die durch die Anzeige oder das Hinzufügen unfairer oder unangemessener Werbung für bestimmte Waren und Dienstleistungen verursacht wurden.
4. Morph versendet keine gewinnorientierten E-Mails, die von den Benutzern nicht gewünscht werden.


Artikel 19 (Pflichten bezüglich der ID & des Passworts des Mitglieds)

1. Das Mitglied ist für die Verwaltung seiner/ihrer ID und seines/ihres Passworts verantwortlich, ausgenommen im Fall von Artikel 17.
2. Das Mitglied darf seine/ihre ID und sein/ihr Passwort keinem Dritten zur Verfügung stellen.
3. Wenn ein Mitglied feststellt, dass seine/ihre ID und/oder sein/ihr Passwort gestohlen wurden oder von einem Dritten verwendet werden, muss das Mitglied "Morph" unverzüglich benachrichtigen und den Anweisungen von "Morph" folgen.


Artikel 20 (Pflichten des Benutzers)

Benutzer haben die folgenden Handlungen zu unterlassen:
1. Eingabe falscher Informationen bei der Antragstellung oder Informationsänderung
2. Verwendung persönlicher Daten Dritter
3. Änderung der auf Morph angezeigten Informationen
4. Übermittlung oder Anzeige von Informationen (Computerprogramme und andere), die nicht von Morph bereitgestellt wurden
5. Verletzung des Urheberrechts oder der geistigen Eigentumsrechte von Morph oder Dritten
6. Handlungen, die den Ruf schädigen und den Betrieb von Morph oder eines Dritten stören
7. Offenlegung oder Anzeige von Informationen, die obszöne oder gewalttätige Nachrichten, Videos, Stimmen und andere Informationen enthalten, die gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßen.


Artikel 21 (Beziehung zwischen verknüpftem Morph & verknüpfendem Morph)

1. Falls das Haupt-Morph und das Unter-Morph durch einen Hyperlink verbunden sind (z. B. der Hyperlink-Betreff umfasst Text, Bild und Video), wird Ersteres als verknüpfendes Morph (Website) und Letzteres als verknüpftes Morph (Website) bezeichnet.
2. Wenn das verknüpfende Morph auf der Startseite der Website des verknüpfenden Morphs oder in einem Pop-up-Fenster ausdrücklich darauf hinweist, dass es keine Verantwortung für Transaktionen mit dem Benutzer für Waren und Dienstleistungen übernimmt, die vom verknüpften Morph unabhängig bereitgestellt werden, ist das verknüpfende Morph für solche Transaktionen nicht verantwortlich.


Artikel 22 (Urheberrecht & Nutzungsbeschränkung)

1. Das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte an den von Morph erstellten Werken gehören „Morph“.
2. Der Nutzer darf Informationen mit geistigen Eigentumsrechten von Morph ohne vorherige Zustimmung von „Morph“ nicht zur Vervielfältigung, Übertragung, Veröffentlichung, Verbreitung, Ausstrahlung oder sonstigen gewinnbringenden Nutzung verwenden oder Dritten zur Verfügung stellen.
3. Morph benachrichtigt den Benutzer, wenn es das Urheberrecht des betreffenden Benutzers gemäß den gegenseitigen AGB verwendet.


Artikel 23 (Beilegung von Streitigkeiten)

1. Morph berücksichtigt und reflektiert die Meinung oder Beschwerde des/der Benutzer(s) und richtet einen Prozess zur Entschädigung von Verbraucherschäden ein und betreibt diesen.
2. Morph gibt jeder Meinung oder Beschwerde des/der Benutzer(s) Priorität. Kann Morph die Angelegenheit jedoch nicht unverzüglich bearbeiten, benachrichtigt Morph den Benutzer über die Ursache und den endgültigen Abwicklungstermin.
3. Wenn ein Benutzer im Falle eines Streitfalls zwischen Morph und dem Benutzer Schadensersatz beantragt, kann die Angelegenheit der Schlichtung durch die Fair Trade Commission oder eine von dem Bürgermeister der Stadt ausgewählte Schlichtungsstelle für Streitigkeiten übertragen werden.


Artikel 24 (Gerichtsstand & anwendbares Recht)

1. Alle Klagen im Zusammenhang mit dem elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Morph und einem Benutzer richten sich nach der Adresse des Benutzers zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Falls keine Adresse vorhanden ist, fällt die Klage in die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts in der Nähe des Wohnsitzes des Benutzers. Falls die Adresse oder der Wohnsitz des Benutzers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unklar ist oder falls der Benutzer ein Ausländer ist, ist die Klage beim zuständigen Gericht nach der Zivilprozessordnung einzureichen.
2. Alle Klagen im Zusammenhang mit dem elektronischen Geschäftsverkehr zwischen „Morph“ und einem Benutzer unterliegen dem Recht der Republik Korea.




Artikel 1 (Zweck)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten zwischen dem Cyber-Einkaufszentrum und dem Benutzer bei der Nutzung der internetbezogenen Dienste (im Folgenden "Dienste"), die von Morph (E-Commerce-Betreiber) unter morph.com (im Folgenden Morph genannt) angeboten werden.
※ „Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für den elektronischen Geschäftsverkehr über PC-Kommunikation, Mobilfunk usw., sofern sie nicht im Widerspruch zu deren Charakter stehen.“


Artikel 2 (Definitionen)

1. „Morph“ bezeichnet eine virtuelle Geschäftsstelle, die von Morph eingerichtet wurde, um Waren oder Dienstleistungen (im Folgenden „Waren etc.“) mittels Informations- und Kommunikationstechnologie wie Computern an Benutzer zu liefern und den Handel mit Waren etc. zu ermöglichen. Es wird auch als Bezeichnung für den Betreiber des Cyber-Einkaufszentrums verwendet.
2. „Nutzer“ ist ein Mitglied oder Nichtmitglied, das auf Morph zugreift und die von Morph gemäß diesen Geschäftsbedingungen bereitgestellten Dienste nutzt.
3. „Mitglied“ ist eine Person, die sich bei Morph registriert hat (gelöscht) und die von Morph bereitgestellten Dienste kontinuierlich nutzen kann.
4. „Nicht-Mitglied“ ist eine Person, die die von Morph bereitgestellten Dienste nutzt, ohne sich als Mitglied registriert zu haben.


Artikel 3 (Klarstellung, Erläuterung und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

1. Morph stellt den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Name und Adresse des Geschäfts (einschließlich der Adresse, unter der Verbraucherbeschwerden bearbeitet werden können), Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Handelsregisternummer, Registrierungsnummer für den Versandhandel, Datenschutzbeauftragten usw. auf der Startseite (Vorderseite) des Dienstes von Morph so dar, dass sie für den Benutzer leicht ersichtlich sind. Der Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jedoch über einen Verlinkungsbildschirm für den Benutzer einsehbar gemacht werden.
2. Bevor der Benutzer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, muss Morph einen separaten Verlinkungsbildschirm oder ein Pop-up-Fenster bereitstellen, um die Bestätigung des Benutzers für wichtige Inhalte wie Widerrufsrecht, Lieferverantwortung, Rückerstattungsbedingungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind, einzuholen.
3. Morph kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der Gesetze „Gesetz zum Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr“, „Gesetz zur Regulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, „Grundlagen des elektronischen Dokuments und elektronischen Geschäftsverkehrs“, „Gesetz über elektronische Finanztransaktionen“, „Gesetz über elektronische Signaturen“, „Gesetz zur Förderung der Informations- und Kommunikationsnetz-Nutzung und zum Schutz von Informationen“, „Gesetz über den Haus- und Direktvertrieb“ und „Verbraucherschutzgesetz“ ändern, sofern dies nicht gegen geltendes Recht verstößt.
4. Falls Morph die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, werden das Inkrafttreten und der Grund für die Änderung zusammen mit den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Startseite des Einkaufszentrums vom 7. Tag vor dem Inkrafttreten bis zum Tag vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben. Wenn jedoch der Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Nachteil des Benutzers geändert wird, wird eine Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen gewährt. In diesem Fall vergleicht Morph die alten und neuen Inhalte deutlich, um sie für den Benutzer leicht verständlich zu machen.
5. Falls Morph die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für Verträge, die nach dem Datum ihres Inkrafttretens geschlossen werden, und für Verträge, die bereits zuvor geschlossen wurden, gelten die Bestimmungen der alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin. Wenn jedoch ein Benutzer, der bereits einen Vertrag geschlossen hat, die Anwendung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünscht und Morph dies innerhalb der in Absatz 3 genannten Ankündigungsfrist für die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitteilt und die Zustimmung von Morph erhält, gelten die Bestimmungen der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sowie die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich nach dem Gesetz über den Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr, dem Gesetz über die Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Richtlinien zum Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr, die von der Fair Trade Commission festgelegt wurden, und den einschlägigen Gesetzen oder Geschäftspraktiken.


Artikel 4 (Bereitstellung und Änderung von Dienstleistungen)

1. Morph führt folgende Aufgaben aus:
- Bereitstellung von Informationen über Waren oder Dienstleistungen und Abschluss von Kaufverträgen
- Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, für die ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde
- Sonstige von Morph festgelegte Aufgaben
2. Morph kann im Falle von Waren- oder Dienstleistungsmangel oder Änderungen technischer Spezifikationen den Inhalt der Waren oder Dienstleistungen, die zukünftig im Rahmen eines Vertrags bereitgestellt werden, ändern. In diesem Fall werden die geänderten Waren- oder Dienstleistungsinhalte und das Bereitstellungsdatum unverzüglich an der Stelle bekannt gegeben, an der die aktuellen Waren- oder Dienstleistungsinhalte veröffentlicht wurden.
3. Wenn Morph den Inhalt der Dienste, für die ein Vertrag mit dem Benutzer geschlossen wurde, aufgrund von Warenmangel oder technischen Spezifikationen ändert, benachrichtigt Morph den Benutzer unverzüglich an die angegebene Adresse.
4. In diesem Fall entschädigt Morph den Benutzer für den dadurch entstandenen Schaden. Dies gilt jedoch nicht, wenn Morph nachweist, dass es nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.


Artikel 5 (Unterbrechung des Dienstes)

1. Morph kann die Bereitstellung des Dienstes vorübergehend unterbrechen, wenn ein Grund wie Wartungsarbeiten, Austausch und Störung von Informations- und Kommunikationsgeräten wie Computern oder die Unterbrechung der Kommunikation auftritt.
2. Morph entschädigt den Benutzer oder Dritte für Schäden, die durch die vorübergehende Unterbrechung des Dienstes gemäß Absatz 1 entstehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Morph nachweist, dass es nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
3. Kann Morph aufgrund einer Geschäftsfeldänderung, Geschäftsaufgabe, Unternehmensfusion oder ähnlichen Gründen keine Dienste mehr anbieten, benachrichtigt Morph den Benutzer gemäß der in Artikel 8 festgelegten Methode und entschädigt den Verbraucher gemäß den ursprünglich von Morph festgelegten Bedingungen. Hat Morph jedoch die Entschädigungsstandards nicht bekannt gegeben, zahlt Morph die Meilen oder Guthaben der Benutzer in Sach- oder Barwerten, die dem in Morph üblichen Geldwert entsprechen.


Artikel 6 (Mitgliedschaft)

1. Der Benutzer beantragt die Mitgliedschaft, indem er die Mitgliedsinformationen gemäß dem von Morph festgelegten Anmeldeformular eingibt und seine Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt.
2. Morph registriert Benutzer, die gemäß Absatz 1 die Mitgliedschaft beantragt haben, als Mitglieder, es sei denn, einer der folgenden Punkte trifft zu:
- Wenn der Antragsteller zuvor seine Mitgliedschaft gemäß Artikel 7 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verloren hat, mit Ausnahme von Personen, die nach dem Verlust der Mitgliedschaft gemäß Artikel 7 Absatz 3 drei Jahre vergangen sind und die erneute Mitgliedschaft bei Morph genehmigt wurde.
- Wenn der Inhalt der Registrierung falsch, unvollständig oder fehlerhaft ist.
- Wenn die Registrierung als Mitglied aus technischen Gründen von Morph als erheblich hinderlich beurteilt wird.
3. Der Zeitpunkt des Zustandekommens des Mitgliedschaftsvertrags ist der Zeitpunkt, an dem die Zustimmung von Morph den Benutzer erreicht.
4. Das Mitglied muss Morph innerhalb einer angemessenen Frist über Änderungen der bei der Registrierung angegebenen Informationen durch Änderung der Mitgliedsinformationen informieren.


Artikel 7 (Mitgliedschaftsbeendigung und -verlust etc.)

1. Das Mitglied kann jederzeit die Kündigung der Mitgliedschaft bei Morph beantragen, und Morph bearbeitet die Kündigung der Mitgliedschaft unverzüglich.
2. Wenn ein Mitglied einen der folgenden Gründe erfüllt, kann Morph die Mitgliedschaft einschränken oder aussetzen:
- Wenn falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht wurden.
- Wenn die Zahlung für Waren etc., die über Morph gekauft wurden, oder andere vom Mitglied im Zusammenhang mit der Nutzung von Morph zu tragende Schulden nicht fristgerecht beglichen werden.
- Wenn die Nutzung von Morph durch andere Personen behindert oder deren Informationen missbraucht werden, wodurch die Ordnung des elektronischen Geschäftsverkehrs bedroht wird.
- Wenn Handlungen vorgenommen werden, die gegen Gesetze oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen oder gegen die guten Sitten verstoßen, indem Morph genutzt wird.
3. Wenn Morph die Mitgliedschaft eingeschränkt oder ausgesetzt hat und die gleiche Handlung zweimal oder öfter wiederholt wird oder der Grund innerhalb von 30 Tagen nicht behoben wird, kann Morph die Mitgliedschaft entziehen.
4. Wenn Morph die Mitgliedschaft entzieht, wird die Mitgliedsregistrierung gelöscht. In diesem Fall wird das Mitglied benachrichtigt und erhält mindestens 30 Tage vor der Löschung der Mitgliedsregistrierung Gelegenheit zur Stellungnahme.


Artikel 8 (Benachrichtigungen an Mitglieder)

1. Wenn Morph eine Benachrichtigung an ein Mitglied sendet, kann dies an die vom Mitglied mit Morph vereinbarte und angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.
2. Bei Benachrichtigungen an eine unbestimmte Anzahl von Mitgliedern kann Morph die individuelle Benachrichtigung durch eine Veröffentlichung auf der Morph-Pinnwand für mehr als eine Woche ersetzen. Bei Angelegenheiten, die den Handel des Mitglieds selbst erheblich beeinflussen, erfolgt jedoch eine individuelle Benachrichtigung.


Artikel 9 (Kaufantrag)

1. Der Benutzer von Morph beantragt einen Kauf auf Morph auf die folgende oder eine ähnliche Weise, und Morph muss die folgenden Inhalte so bereitstellen, dass der Benutzer sie bei der Beantragung eines Kaufs leicht verstehen kann:
- Suche und Auswahl von Waren etc.
- Eingabe des Namens, der Adresse, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse (oder Mobiltelefonnummer) des Empfängers usw.
- Überprüfung der Vertragsbedingungen, Dienste mit eingeschränktem Widerrufsrecht, Versandkosten, Installationsgebühren und andere Kostenbelastungen
- Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bestätigung oder Ablehnung der oben genannten Punkte (z. B. Mausklick)
- Kaufantrag für Waren etc. und dessen Bestätigung oder Zustimmung zur Bestätigung durch Morph
- Auswahl der Zahlungsmethode
2. Wenn Morph die persönlichen Daten des Käufers an Dritte weitergeben oder übermitteln muss, muss die Zustimmung des Käufers zum Zeitpunkt des tatsächlichen Kaufantrags eingeholt werden, und es wird keine umfassende Zustimmung im Voraus bei der Anmeldung eingeholt. In diesem Fall muss Morph dem Käufer die Art der weitergegebenen persönlichen Daten, den Empfänger, den Zweck der Verwendung der persönlichen Daten des Empfängers sowie die Aufbewahrungs- und Nutzungsdauer klar angeben. Dies gilt jedoch nicht, wenn relevante Gesetze und Vorschriften, wie z. B. die Bearbeitung persönlicher Daten gemäß Artikel 25 Absatz 1 des „Gesetzes zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen und zum Schutz von Informationen“, etwas anderes vorschreiben.


Artikel 10 (Zustandekommen des Vertrages)

1. Morph kann einen Kaufantrag gemäß Artikel 9 nicht annehmen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft. Wird jedoch ein Vertrag mit einem Minderjährigen geschlossen, muss darauf hingewiesen werden, dass der Minderjährige oder sein gesetzlicher Vertreter den Vertrag widerrufen kann, wenn die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht eingeholt wird.
- Wenn der Antrag unrichtige, unvollständige oder fehlerhafte Angaben enthält.
- Wenn ein Minderjähriger Waren und Dienstleistungen kauft, die nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, wie Tabak oder Alkohol.
- Wenn die Annahme eines Kaufantrags nach Morphs technischem Ermessen erheblich störend ist.
2. Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem die Annahme von Morph den Benutzer in Form einer Empfangsbestätigung gemäß Artikel 12 Absatz 1 erreicht.
3. Die Annahmeerklärung von Morph muss Informationen über die Bestätigung des Kaufantrags des Benutzers, die Verfügbarkeit zum Verkauf und Informationen über die Korrektur oder Stornierung des Kaufantrags enthalten.


Artikel 11 (Zahlungsmethoden)

Die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen, die bei Morph gekauft wurden, kann mit einer der folgenden verfügbaren Methoden erfolgen. Morph darf jedoch keine zusätzlichen Gebühren unter irgendeinem Vorwand für die Zahlungsmethode des Benutzers für die Kosten der Waren etc. erheben.


1. Verschiedene Kontoüberweisungen wie Telefon-Banking, Internet-Banking, Mail-Banking usw.
2. Verschiedene Kartenzahlungen wie Prepaid-Karten, Debitkarten, Kreditkarten usw.
3. Online-Bankeinzahlung ohne Bankbuch
4. Zahlung mit E-Geld
5. Zahlung bei Erhalt
6. Zahlung mit Punkten, die von Morph ausgegeben wurden, wie z. B. Meilen
7. Zahlung mit Geschenkgutscheinen, die Morph vertraglich vereinbart oder anerkannt hat
8. Sonstige Zahlungen mit elektronischen Zahlungsmethoden usw.


Artikel 12 (Empfangsbestätigung, Änderung und Stornierung des Kaufantrags)

1. Morph sendet dem Nutzer eine Empfangsbestätigung, wenn der Nutzer einen Kaufantrag gestellt hat.
2. Wenn der Nutzer, der die Empfangsbestätigung erhalten hat, eine Meinungsverschiedenheit oder Ähnliches hat, kann er die Änderung und Stornierung des Kaufantrags sofort nach Erhalt der Empfangsbestätigung beantragen. Wenn der Nutzer dies vor dem Versand beantragt, muss Morph dem Antrag unverzüglich nachkommen. Wenn die Zahlung jedoch bereits geleistet wurde, gelten die Bestimmungen zum Widerruf gemäß Artikel 15.

Artikel 13 (Lieferung von Waren und Dienstleistungen)



1. Sofern keine gesonderte Vereinbarung zwischen Morph und dem Nutzer über den Zeitpunkt der Lieferung von Waren und Dienstleistungen besteht, trifft Morph alle notwendigen Maßnahmen wie kundenspezifische Fertigung, Verpackung usw., um die Waren und Dienstleistungen innerhalb von 7 Tagen nach dem Antrag des Nutzers zu liefern. Wenn Morph jedoch bereits die vollständige oder teilweise Zahlung für die Waren und Dienstleistungen erhalten hat, trifft Morph die Maßnahmen innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der vollständigen oder teilweisen Zahlung. Zu diesem Zeitpunkt trifft Morph geeignete Maßnahmen, damit der Nutzer den Lieferprozess und den Fortschritt der Waren und Dienstleistungen überprüfen kann.

2. Morph gibt das Liefermittel, den für die Lieferkosten pro Mittel Verantwortlichen und die Lieferzeit pro Mittel für die vom Nutzer gekauften Waren an. Wenn Morph die vereinbarte Lieferzeit überschreitet, muss es dem Nutzer den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Morph nachweisen kann, dass es kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.



Artikel 14 (Rückerstattung)



Wenn die vom Nutzer beantragten Waren usw. aufgrund von Ausverkauf oder ähnlichen Gründen nicht geliefert oder bereitgestellt werden können, benachrichtigt Morph den Nutzer unverzüglich über den Grund und erstattet, wenn die Zahlung für die Waren usw. bereits erhalten wurde, den Betrag innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum des Zahlungseingangs oder ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Rückerstattung.



Artikel 15 (Widerruf des Angebots usw.)



1. Ein Nutzer, der einen Vertrag über den Kauf von Waren usw. mit Morph abgeschlossen hat, kann das Angebot innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Erhalts des Schreibens über den Vertragsinhalt gemäß Artikel 13 Absatz 2 des "Gesetzes zum Verbraucherschutz im elektronischen Handel usw." widerrufen (wenn die Lieferung der Waren usw. später erfolgt als der Erhalt des Schreibens, bezieht sich dies auf das Datum des Erhalts der Waren usw. oder den Beginn der Lieferung der Waren usw.). Wenn das "Gesetz zum Verbraucherschutz im elektronischen Handel usw." jedoch abweichende Bestimmungen zum Widerruf enthält, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes.

2. Der Nutzer kann keine Rücksendungen und Umtausch vornehmen, wenn die gelieferten Waren usw. unter einen der folgenden Punkte fallen:

- Wenn die Waren usw. aufgrund eines dem Nutzer zuzurechnenden Grundes zerstört oder beschädigt wurden (ein Widerruf ist jedoch möglich, wenn die Verpackung usw. zur Überprüfung des Inhalts der Waren usw. beschädigt wurde).

- Wenn der Wert der Waren usw. durch die Nutzung oder den teilweisen Verbrauch durch den Nutzer erheblich gemindert wurde.

- Wenn der Wert der Waren usw. aufgrund des Zeitablaufs so stark gemindert wurde, dass ein Wiederverkauf schwierig ist.

- Wenn die Verpackung der Originalwaren usw. beschädigt wurde, wenn diese durch Waren usw. gleicher Leistung reproduziert werden können.

3. In den Fällen von Artikel 2 Absatz 2 bis 4 ist der Widerruf des Nutzers nicht eingeschränkt, wenn Morph nicht im Voraus Maßnahmen ergriffen hat, wie z. B. die Angabe der Einschränkung des Widerrufs an einem für den Verbraucher leicht erkennbaren Ort oder die Bereitstellung eines Testprodukts.

4. Ungeachtet der Bestimmungen der Absätze 1 und 2 kann der Nutzer den Widerruf usw. innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Erhalts der Waren usw. oder innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem er die Tatsache kannte oder hätte wissen können, beantragen, wenn der Inhalt der Waren usw. von der Anzeige/dem Werbeinhalt abweicht oder der Vertrag nicht vertragsgemäß erfüllt wurde.


Artikel 16 (Wirkung des Widerrufs usw.)

1. Wenn Morph die Waren usw. vom Nutzer zurückerhalten hat, erstattet es den bereits erhaltenen Preis der Waren usw. innerhalb von 3 Werktagen. In diesem Fall zahlt Morph Verzugszinsen, die durch Multiplikation des Verzugszinssatzes (Klammerteil gelöscht) gemäß Artikel 21-2 der "Durchführungsverordnung zum Gesetz zum Verbraucherschutz im elektronischen Handel usw." für den Zeitraum des Verzugs berechnet werden.
2. Bei der Rückerstattung des oben genannten Betrags fordert Morph, wenn der Nutzer den Preis der Waren usw. mit Kreditkarte oder E-Geld bezahlt hat, den Anbieter des entsprechenden Zahlungsmittels unverzüglich auf, die Belastung für die Waren usw. auszusetzen oder zu stornieren.
3. Im Falle eines Widerrufs usw. trägt der Nutzer die Kosten, die für die Rücksendung der gelieferten Waren usw. anfallen. Morph verlangt vom Nutzer keine Vertragsstrafe oder Schadensersatz aufgrund eines Widerrufs usw. Wenn der Inhalt der Waren usw. jedoch von der Anzeige/dem Werbeinhalt abweicht oder der Vertrag nicht vertragsgemäß erfüllt wurde und ein Widerruf usw. erfolgt, trägt Morph die Kosten für die Rücksendung der Waren usw.
4. Wenn der Nutzer beim Erhalt der Waren usw. Versandkosten getragen hat, gibt Morph beim Widerruf deutlich an, wer diese Kosten trägt, damit der Nutzer dies leicht erkennen kann.


Artikel 17 (Datenschutz)

1. Morph sammelt bei der Erfassung personenbezogener Daten des Nutzers nur die Mindestanzahl an personenbezogenen Daten, die für die Bereitstellung des Dienstes erforderlich sind.
2. Morph sammelt bei der Registrierung der Mitgliedschaft keine im Voraus für die Erfüllung des Kaufvertrags erforderlichen Informationen. Dies gilt jedoch nicht, wenn zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen eine Identitätsprüfung vor dem Kaufvertrag erforderlich ist und eine Mindestanzahl spezifischer personenbezogener Daten erfasst wird.
3. Morph informiert den Nutzer über den Zweck und holt die Zustimmung ein, wenn es die personenbezogenen Daten des Nutzers sammelt und verwendet.
4. Morph darf die gesammelten personenbezogenen Daten nicht für andere Zwecke verwenden. Wenn ein neuer Verwendungszweck entsteht oder die Daten an Dritte weitergegeben werden, informiert Morph den Nutzer über den Zweck und holt die Zustimmung in der Phase der Nutzung/Bereitstellung ein. Ausnahmen bestehen, wenn dies in relevanten Gesetzen und Vorschriften anders festgelegt ist.
5. Wenn Morph gemäß den Absätzen 2 und 3 die Zustimmung des Nutzers einholen muss, müssen die in Artikel 22 Absatz 2 des "Gesetzes zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen und zum Schutz von Informationen usw." festgelegten Informationen, wie die Identität des für den Datenschutz Verantwortlichen (Zugehörigkeit, Name und Telefonnummer, sonstige Kontaktdaten), den Zweck der Datenerfassung und -nutzung, Informationen zur Weitergabe an Dritte (Empfänger, Zweck der Weitergabe und Inhalt der weiterzugebenden Informationen), im Voraus angegeben oder bekannt gegeben werden, und der Nutzer kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
6. Der Nutzer kann jederzeit die Einsichtnahme und Korrektur seiner bei Morph gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, und Morph ist verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Wenn der Nutzer eine Korrektur eines Fehlers verlangt, verwendet Morph die betreffenden personenbezogenen Daten nicht, bis der Fehler korrigiert ist.
7. Morph muss die Personen, die die personenbezogenen Daten des Nutzers verarbeiten, auf ein Minimum beschränken, um den Datenschutz zu gewährleisten, und trägt die volle Verantwortung für Schäden des Nutzers, die durch Verlust, Diebstahl, Offenlegung, unbefugte Weitergabe an Dritte, Manipulation usw. der personenbezogenen Daten des Nutzers, einschließlich Kreditkarten und Bankkonten, entstehen.
8. Morph oder Dritte, die personenbezogene Daten von Morph erhalten haben, vernichten diese personenbezogenen Daten unverzüglich, sobald der Zweck der Datenerfassung oder der Zweck der Weitergabe erreicht ist.
9. Morph setzt die Felder für die Zustimmung zur Erfassung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten nicht im Voraus als ausgewählt. Darüber hinaus werden die Dienste, die bei Verweigerung der Zustimmung des Nutzers zur Erfassung, Nutzung und Weitergabe nicht obligatorischer personenbezogener Daten eingeschränkt werden, konkret angegeben, und die Bereitstellung von Diensten wie die Registrierung der Mitgliedschaft wird nicht aufgrund der Verweigerung der Zustimmung des Nutzers zur Erfassung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten, die keine obligatorischen Erfassungselemente sind, eingeschränkt oder verweigert.


Artikel 18 (Pflichten von Morph)

1. Morph unterlässt Handlungen, die gegen Gesetze und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen oder der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten zuwiderlaufen, und ist bestrebt, Waren und Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontinuierlich und stabil bereitzustellen.
2. Morph muss über ein Sicherheitssystem zum Schutz der personenbezogenen Daten (einschließlich Kreditinformationen) des Nutzers verfügen, damit der Nutzer Internetdienste sicher nutzen kann.
3. Wenn Morph dem Nutzer durch unangemessene Kennzeichnung/Werbung gemäß Artikel 3 des "Gesetzes zur Förderung fairer Kennzeichnung/Werbung" Schaden zufügt, ist Morph zum Schadensersatz verpflichtet.
4. Morph versendet keine kommerziellen E-Mails, die der Nutzer nicht wünscht.


Artikel 19 (Pflichten bezüglich der ID und des Passworts des Mitglieds)

1. Außer in den in Artikel 17 genannten Fällen liegt die Verantwortung für die Verwaltung der ID und des Passworts beim Mitglied.
2. Das Mitglied darf seine ID und sein Passwort nicht Dritten zur Verfügung stellen.
3. Wenn ein Mitglied feststellt, dass seine ID und sein Passwort gestohlen wurden oder von Dritten verwendet werden, muss es Morph unverzüglich benachrichtigen und den Anweisungen von Morph folgen.


Artikel 20 (Pflichten des Nutzers)

Der Nutzer darf die folgenden Handlungen nicht vornehmen:
1. Registrierung falscher Angaben bei Antragstellung oder Änderung
2. Missbrauch von Informationen Dritter
3. Änderung von Informationen, die auf Morph veröffentlicht wurden
4. Senden oder Veröffentlichen von Informationen (wie Computerprogrammen) außer den von Morph festgelegten Informationen
5. Verletzung von Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten von Morph oder Dritten
6. Schädigung des Rufs oder Beeinträchtigung des Geschäfts von Morph oder Dritten
7. Veröffentlichung oder Posten von obszönen oder gewalttätigen Nachrichten, Bildern, Stimmen oder anderen Informationen, die der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten im Einkaufszentrum zuwiderlaufen


Artikel 21 (Beziehung zwischen verlinkter Morph und verlinkter Morph)

1. Wenn eine übergeordnete Morph und eine untergeordnete Morph über Hyperlinks (z. B. Hyperlinks, die Texte, Bilder und Videos enthalten) miteinander verbunden sind, wird die erstere als verlinkte Morph (Website) und die letztere als verlinkte Morph (Website) bezeichnet.
2. Die verlinkte Morph übernimmt keine Garantie für Transaktionen, die der Nutzer mit der verlinkten Morph in Bezug auf Waren usw. vornimmt, die von der verlinkten Morph selbst bereitgestellt werden, wenn die verlinkte Morph auf dem Startbildschirm der verlinkten Morph oder in einem Pop-up-Fenster zum Zeitpunkt der Verbindung angibt, dass sie keine Garantie für solche Transaktionen übernimmt.


Artikel 22 (Zuschreibung des Urheberrechts und Nutzungsbeschränkung)

1. Das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte an Werken, die von Morph erstellt wurden, liegen bei Morph.
2. Der Nutzer darf Informationen, die er durch die Nutzung von Morph erhalten hat und an denen Morph geistige Eigentumsrechte besitzt, nicht ohne vorherige Zustimmung von Morph zum Zwecke der Gewinnerzielung vervielfältigen, übertragen, veröffentlichen, verbreiten, senden oder auf andere Weise nutzen oder Dritten zur Nutzung überlassen.
3. Wenn Morph Urheberrechte nutzt, die dem Nutzer gemäß Vereinbarung zustehen, muss dies dem betreffenden Nutzer mitgeteilt werden.


Artikel 23 (Streitbeilegung)

1. Morph richtet eine Entschädigungseinrichtung ein und betreibt diese, um berechtigte Meinungen oder Beschwerden von Nutzern zu berücksichtigen und deren Schäden zu regulieren.
2. Morph bearbeitet Beschwerden und Meinungen, die von Nutzern eingereicht werden, vorrangig. Wenn jedoch eine schnelle Bearbeitung schwierig ist, wird der Nutzer unverzüglich über den Grund und den Bearbeitungszeitplan informiert.
3. Bei einem Antrag des Nutzers auf Schadensregulierung im Zusammenhang mit einem elektronischen Handelsstreit zwischen Morph und dem Nutzer kann die Schlichtung einer Schlichtungsstelle erfolgen, die von der Fair Trade Commission oder dem Gouverneur der Provinz/Metropolregion beauftragt wird.


Artikel 24 (Gerichtsstand und anwendbares Recht)

1. Klagen im Zusammenhang mit elektronischen Handelsstreitigkeiten zwischen Morph und dem Nutzer richten sich nach dem Wohnsitz des Nutzers zum Zeitpunkt der Klageerhebung; wenn kein Wohnsitz vorhanden ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand das Bezirksgericht, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz befindet. Wenn jedoch der Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Nutzers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unklar ist oder es sich um einen ausländischen Bewohner handelt, wird die Klage bei dem nach dem Zivilprozessrecht zuständigen Gericht eingereicht.

2. Für elektronische Handelsstreitigkeiten zwischen Morph und dem Nutzer gilt koreanisches Recht.